Nach einer langjährigen Auseinandersetzung mit zahlreichen Klagen und Beschwerden eines Mitglieds gegen die Gültigkeit von Beschlüssen und Versammlungen des Vereins, kann der TSV München von 1860 e.V. die Thematik jetzt zu den Akten legen.
Die am Amtsgericht München zuständige Rechtspflegerin hatte schon im Frühjahr 2019 in Aussicht gestellt, den abschließenden Gerichtsurteilen sowie dem Ersuchen des Vereins nachzukommen und die aus den Mitgliederversammlungen 2017 und 2018 hervorgegangenen Wahlergebnisse und Satzungsänderungen zeitnah einzutragen. Aufgrund von immer weiteren, letztlich allesamt unbegründeten Einwänden des Beschwerdeführers gegen die Eintragungen verzögerte sich der Vorgang bis zuletzt erneut. Im Laufe dieser Woche konnte nun Vollzug gemeldet werden.
Der Verwaltungsratsvorsitzende Sebastian Seeböck hierzu: „Bereits im vergangenen Sommer erfolgte die Sicherung der Gemeinnützigkeit – nun kann der Verein ein weiteres Kapitel aus der Vergangenheit erfolgreich abschließen. Mein besonderer Dank gilt hier dem gesamten Präsidium, welches sich unermüdlich für die Belange des Vereins einsetzt.“
Vize-Präsident Heinz Schmidt ergänzt: „Ich bin wirklich froh, dass die Eintragungen nun erfolgt sind und endlich abschließende Rechtssicherheit herrscht. Alle relevanten Beschlüsse, sowie das gewählte Präsidium sind nun im Vereinsregister hinterlegt. Das ist ein weiterer großer Schritt für den gesamten Verein.“
Die aktuell gültige Fassung der Vereinssatzung kann hier heruntergeladen werden:
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20. Oktober 2022