Liebe Mitglieder,
bei der Mitgliederversammlung 2018 stehen gemäß Satzung die Neuwahlen für folgende Vereinsorgane bzw. Ämter an:
- Seniorenvertreter (gem. Ziffer 12.6: Seniorenvertreter*in und Stellvertreter*in)
- Verwaltungsrat (gem. Ziffer 13.1: fünf bis neun Personen)
- Ehrenrat (gem. Ziffer 14.1: drei Mitglieder und drei Stellvertreter)
- Wahlausschuss (gem. Ziffern 15.1 und 15.2: fünf Mitglieder)
- Kassenprüfer (gem. Ziffer 17.1: zwei Kassenprüfer*innen)
Die Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre.
Wahlvorschläge für alle oben genannten Organe und Ämter können mit einem formlosen Schreiben bis zum 31. März 2018 eingereicht werden.
Dazu sind folgende Angaben erforderlich:
- betreffendes Organ/Amt
- Name, Mitgliedsnummer, Emailadresse (bzw. Postanschrift) und Telefonnummer des/der Vorschlagenden
- Name, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum, Emailadresse (bzw. Postanschrift) und Telefonnummer des/der Vorgeschlagenen
Wahlvorschläge für die Seniorenvertreter*innen, den Verwaltungsrat, den Ehrenrat und die Kassenprüfer*innen sind an den Wahlausschuss zu schicken: per Email an wahlausschuss@tsv1860.org, per Fax an 089 / 55067588 oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Wahlausschuss, Grünwalder Straße 114, 81547 München.
Wahlvorschläge für den Wahlausschuss nimmt das Präsidium an: per Email an ekkehardt.krebs@tsv1860.de, per Fax an 089 / 642785-148 oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Präsidium, Grünwalder Straße 114, 81547 München.
Vor Abgabe von Wahlvorschlägen bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:
- Generell sind nur ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedschaft nicht ruht, wählbar (Ziffern 5.1 und 5.3).
- Wählbar sind zudem nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Zeitpunkt der Wahl mindestens ein Jahr Mitglied im Verein und mit der Beitragszahlung nicht im Verzug sind (Ziffer 7.3).
- Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen angesehene Personen sein, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage sind, dem Verein beratend in rechtlichen, wirtschaftlichen, sportlichen, sport- und fanpolitischen Belangen sowie aufsichtsführend zur Verfügung zu stehen (Ziffer 13.1).
- Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ehrenrats müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zehn Jahren ohne Unterbrechung Mitglied des Vereins sein. Mindestens ein Mitglied des Ehrenrats soll die Befähigung zum Richteramt haben (Ziffer 14.1).
- Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung Mitglied des Vereins sein (Ziffer 15.1).
- Die Kassenprüfer sollen „fachkundige Mitglieder“ sein (Ziffer 17.1).
- Bitte klärt vor Abgabe Eures Wahlvorschlages nach Möglichkeit ab, ob der Kandidat/die Kandidatin den oben genannten Anforderungen entspricht und sich auch zur Wahl stellen würde.
- Selbstverständlich könnt Ihr auch Euch selbst vorschlagen.
Anträge zur Mitgliederversammlung 2018, die eine Änderung der Vereinssatzung betreffen, müssen bis zum 16. April 2018 beim Präsidium eingereicht werden (per Email an ekkehardt.krebs@tsv1860.de, per Fax an 089 / 642785-148 oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Präsidium, Grünwalder Straße 114, 81547 München). Die Frist für die Abgabe aller weiteren Anträge wird mit der Einladung zur Versammlung bekannt gegeben.
Bei Rückfragen stehen Euch Stephanie Dilba unter wahlausschuss@tsv1860.org und Ekkehardt Krebs unter 089 / 642785-141 bzw. unter ekkehardt.krebs@tsv1860.de gerne zur Verfügung.
Mit grün-goldenen Grüßen
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Robert Reisinger
Präsident |
Stephanie Dilba
Vorsitzende des Wahlausschusses |
20. Oktober 2022