Mitgliederversammlung der Fußballabteilung
Wir sind nach der Satzung und der Abteilungsordnung verpflichtet, in der Abteilungsversammlung einen Kassenbericht abzuliefern und über wesentliche Ereignisse Bericht zu erstatten.
Seit mehreren Monaten werden die ausstehenden Zahlungen der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA an den TSV München von 1860 e.V., die im sogenannten Servicevertrag zwischen beiden Parteien geregelt sind, von uns sowohl beim Präsidium des e.V. als auch bei der Geschäftsführung der KGaA thematisiert, ohne dass bislang eine Zahlung erfolgt wäre. Wir haben auch bereits seit Monaten darauf hingewiesen, dass die ausstehenden Zahlungen in der Abteilungsversammlung berichtspflichtig sind. Wir verstehen, dass unsere Berichtspflicht zum aktuellen Zeitpunkt nicht gern gesehen ist, bitten aber gleichzeitig um Verständnis, dass die Fußballabteilungsleitung an satzungsgemäße Berichtspflichten – unabhängig vom Tabellenstand der Profifußballer – gebunden ist.
Wir begrüßen ausdrücklich den Wunsch von Hasan Ismaik, die erfolgreiche Jugendarbeit weiter zu professionalisieren. Gerne stehen wir für Gespräche zur Verfügung, um auch in Zukunft #gemeinsam eine erfolgreiche Jugendarbeit zu gewährleisten bzw. diese weiter zu verbessern.
Die Abteilungsleitung der Fußballabteilung des TSV München von 1860 e.V.
Roman Beer | Reinhold Mader | Thomas Probst |
Abteilungsleiter | Stv. Abteilungsleiter | Kassenwart |
20. Oktober 2022