Unter Abwägung aller gegenseitigen Interessen haben wir uns für die Anwendung der 3G-plus Regel als Voraussetzung für eine Teilnahme an der Veranstaltung entschlossen. Dies bedeutet, dass neben Geimpften bzw. Genesenen auch solche Personen zugelassen werden, welche einen gültigen PCR-Test bei der Eingangskontrolle vorlegen können. Der PCR Test darf dabei nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen. Als genesen gilt, wer vor mindestens 28 Tagen und höchstens einem halben Jahr positiv auf das Coronavirus getestet wurde und das nachweisen kann. Als geimpft gilt, bei wem seit der abschließenden Impfung mehr als 14 Tage vergangen sind (nachzuweisen durch ein digitales Impfzertifikat oder dem Impfpass aus Papier). Die abschließende Impfung ist in der Regel die Gabe der zweiten Dosis, der Impfstoff von Johnson & Johnson wird nur einmal gespritzt.
Mitglieder, welche bereits beim Einlass Krankheitssymptome aufweisen, erhalten keinen Zugang zur Versammlung.
Am 4. Oktober 2021 beschloss die Staatsregierung, dass die bislang in der Infektionsschutzverordnung festgelegten Kapazitätsgrenzen fallen, wenn sich der Veranstalter freiwillig für die 2-G-Regel oder die 3-G-plus-Regel entscheidet. Dann gilt keine Personenobergrenze, es ist keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot nötig. Dies gilt allerdings nicht im Eingangsbereich – hier möchten wir Sie bitten für die Zeit der Registrierung eine (Schutz-) Maske anzuziehen.
Da wir uns für die 3-G-plus Regel entschieden haben, darf die Maske bei der Veranstaltung abgenommen werden, dies auch bei Unterschreiten des Mindestabstandes von 1,5 m zum Nebenplatz
20. Oktober 2022