Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) und ihr Präsident Dr. Rainer Koch haben die Vereine bis Montag, 7. September 2020, zu einer Abstimmung aufgefordert, ob der Verband rechtlich gegen das Verbot des Wettkampfspielbetriebs im Amateurfußball vorgehen soll. Auch die Fußball-Abteilung des TSV 1860 München beteiligte sich daran.
Hintergrund der Abstimmung ist die Entscheidung der Staatsregierung, die zentralen Regelungen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen bis zum 18. September zu verlängern. Mindestens bis dahin wird kein Wettkampfspielbetrieb zugelassen. Zudem sind Zuschauer von Fußballspielen weiterhin auszusperren.
Beruhigen konnte die Vereine auch die Ankündigung von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nicht, das Kabinett werde sich am 14. September mit der möglichen Wiederaufnahme des Ligabetriebs im Amateurfußball befassen. BFV-Präsident Dr. Rainer Koch wandte sich vergangene Woche mit eindringlichen Worten an die gut 4.500 Vereine im Freistaat. Der BFV habe den Kurs der Regierung „stets mitgetragen und akzeptiert, dass der Spielbetrieb in Bayern, anders als in Nachbarbundesländern, bis September ausgesetzt wurde“, erklärte er. „Außerdem haben wir mit größter Sorgfalt Hygienekonzepte entwickelt und der Staatsregierung vorgelegt.“
Dass trotzdem für eine Wiederaufnahme von Wettkampfpartien ab dem 19. September 2020 kein grünes Licht gegeben wurde, findet Koch nicht akzeptabel und es sei „für die meisten nicht nachvollziehbar“, obwohl die Staatsregierung etwa Konzerte oder Gottesdienste unter freiem Himmel wieder erlaube und dabei sogar bis zu 400 Zuschauer zulässt. Deshalb veranlasste der BFV-Präsident die Abstimmung. Die Fußball-Abteilung des TSV 1860 mit ihrem Abteilungsleiter Roman Beer beantwortete die Fragen wie folgt:
Halten Sie diese Entscheidung der Staatsregierung, Wettkampfspiele im bayerischen Amateurfußball nach wie vor nicht zu erlauben und auch keine Zuschauer in begrenztem Umfang zuzulassen für richtig?
Nein.
Wollen Sie, dass der Wettkampfspielbetrieb im Jahr 2020 baldmöglichst wieder aufgenommen wird und der BFV sich dafür einsetzt?
Ja.
Soll der BFV rechtlich gegen das Verbot des Wettkampfspielbetriebs im Amateurfußball vorgehen und gegebenenfalls gerichtlich Gleichbehandlung mit Freiluft-Kulturveranstaltungen analog § 21 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltend machen?
Ja.
20. Oktober 2022